Handwerk

Impressum für Handwerksbetriebe: Diese Pflichtangaben gehören hinein (Stand 2026)

Das Impressum ist die Seite, die niemand liest — außer Abmahnanwälten, Mitbewerbern und Google. Für Handwerksbetriebe ist es etwas komplizierter als für andere Gewerbe, weil je nach Gewerk zusätzliche Angaben zur Handwerkskammer und zur Berufsbezeichnung dazukommen. Außerdem hat sich 2024 und 2025 Grundlegendes geändert: Das Telemediengesetz wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt, und ein früher verpflichtender Link muss seit Juli 2025 sogar entfernt werden. Dieser Artikel listet auf, was 2026 ins Impressum eines Handwerksbetriebs gehört. Er ersetzt keine Rechtsberatung — als Mitglied der Handwerkskammer können Sie Ihr Impressum dort prüfen lassen.

Welches Gesetz regelt das Impressum seit 2024?

Das Impressum regelt seit dem 14. Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Er hat den bisherigen § 5 des Telemediengesetzes (TMG) fast wortgleich abgelöst. Inhaltlich hat sich für die meisten Betriebe wenig geändert, aber ein Punkt ist wichtig: Steht im Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG", verweist es auf ein Gesetz, das nicht mehr gilt. Das ist kein eigener Abmahngrund, wirkt aber veraltet und ist oft ein Hinweis darauf, dass auch der Rest seit Jahren nicht mehr geprüft wurde. Die Impressumspflicht gilt für jede geschäftsmäßige Website — also auch für die einfache Visitenkarten-Seite eines Ein-Mann-Betriebs. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum" im Footer jeder Seite, nicht versteckt in der Datenschutzerklärung.

Welche Angaben braucht jedes Impressum?

Jedes Impressum eines Handwerksbetriebs braucht unabhängig vom Gewerk diese Angaben:

  1. Name des Betriebs und Rechtsform — „Krüger Elektrotechnik GmbH", beim Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname des Inhabers.
  2. Vertretungsberechtigte — bei einer GmbH der oder die Geschäftsführer, bei einer GbR alle Gesellschafter.
  3. Vollständige Anschrift — Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach reicht nicht.
  4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse — ein Kontaktformular allein genügt nicht.
  5. Registereintrag, falls vorhanden — Handelsregister mit Registergericht und Nummer, etwa „Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 12345".
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls Sie eine besitzen. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

Bei einer GmbH kommt gegebenenfalls das Stammkapital dazu, wenn Sie es angeben — dann aber mit noch ausstehenden Einlagen.

Brauchen Handwerksbetriebe zusätzliche Angaben im Impressum?

Ja, aber nur bestimmte Gewerke. Zusätzliche Pflichtangaben gelten für reglementierte Berufe — im Handwerk sind das vor allem die Gesundheitshandwerke: Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Diese Betriebe müssen im Impressum zusätzlich nennen:

Angabe Beispiel
Zuständige Kammer Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Friedrich-Engels-Ring 11, 17033 Neubrandenburg
Gesetzliche Berufsbezeichnung Augenoptikermeister
Staat, in dem sie verliehen wurde Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen Handwerksordnung (HwO), abrufbar unter gesetze-im-internet.de

Für Betriebe in einem zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung — etwa Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker — empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die zuständige Handwerkskammer ebenfalls anzugeben. Das schadet nie und schafft Vertrauen. Eine Aufsichtsbehörde müssen im Handwerk nur Betriebe mit behördlicher Zulassung nennen, etwa bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Welcher Hinweis muss seit Juli 2025 aus dem Impressum raus?

Der Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) muss entfernt werden. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Viele Impressen enthalten noch den früher verpflichtenden Satz „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit …" mit Link auf ec.europa.eu/consumers/odr. Dieser Link führt ins Leere, und der Hinweis behauptet eine Beschwerdemöglichkeit, die es nicht mehr gibt. Fachanwälte und Industrie- und Handelskammern weisen darauf hin, dass ein solcher veralteter Hinweis wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann. Prüfen Sie dabei auch Ihre AGB, Angebotsvorlagen und E-Mail-Signaturen. Davon getrennt bleibt eine andere Pflicht bestehen: Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die eine Website haben oder AGB verwenden, müssen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angeben, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Muss ich meine Berufshaftpflichtversicherung angeben?

Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, gehören Angaben dazu nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) zu den Informationen, die Sie Kunden zur Verfügung stellen müssen: Name und Anschrift des Versicherers und der räumliche Geltungsbereich. Die DL-InfoV lässt Ihnen die Wahl, wo Sie diese Angaben bereitstellen — die Website ist dafür der einfachste Ort, weil sie dort für jeden Kunden vor Vertragsschluss erreichbar sind. Ein Satz im Impressum genügt: „Berufshaftpflichtversicherung: Muster-Versicherung AG, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt. Geltungsbereich: Deutschland." Ob Ihre Betriebshaftpflicht als solche Versicherung gilt, klären Sie am besten mit Versicherer oder Kammer — viele Betriebe nennen sie ohnehin freiwillig, denn die Angabe ist zugleich ein Verkaufsargument — Kunden, die einen Betrieb für eine Dachsanierung suchen, achten genau darauf.

Brauchen Facebook, Instagram und Google-Profil ein eigenes Impressum?

Ja — jedes geschäftlich genutzte Profil braucht ein Impressum, das mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist. Sie müssen es aber nicht jedes Mal neu schreiben. Es genügt ein klar beschrifteter Link auf das Impressum Ihrer Website, etwa im Infobereich der Facebook-Seite oder in der Instagram-Bio: „Impressum: ihrbetrieb.de/impressum". Wichtig ist die Beschriftung: Ein Link mit der Aufschrift „Website" reicht nicht, er muss als Impressum erkennbar sein. Beim Google-Unternehmensprofil verweist die verlinkte Website auf das Impressum. Achten Sie darauf, dass die Angaben dort — Name, Adresse, Telefonnummer — genau so geschrieben sind wie im Impressum, denn das stärkt zugleich Ihre lokale Sichtbarkeit bei Google.

Häufige Fragen

Was kostet ein fehlerhaftes Impressum?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden. Dann fallen Anwaltskosten an, oft im dreistelligen Bereich, plus eine Unterlassungserklärung. Zusätzlich sieht das DDG Bußgelder vor. Ein vollständiges Impressum kostet dagegen eine halbe Stunde Arbeit.

Muss die Handwerksrollennummer ins Impressum?

Eine ausdrückliche Pflicht dazu gibt es nach § 5 DDG nicht, weil die Handwerksrolle nicht zu den dort genannten Registern gehört. Viele Betriebe nennen sie trotzdem zusammen mit der Handwerkskammer, weil sie die Eintragung als Meisterbetrieb belegt und Vertrauen schafft.

Reicht ein Impressum-Generator?

Generatoren decken die allgemeinen Angaben meist gut ab, kennen aber die Besonderheiten einzelner Gewerke nicht immer und enthalten teils noch den veralteten Hinweis auf die OS-Plattform. Prüfen Sie das Ergebnis mit der Checkliste aus diesem Artikel oder lassen Sie es von Ihrer Handwerkskammer prüfen.

Gehört die Steuernummer ins Impressum?

Nein. Ins Impressum gehört nur eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die normale Steuernummer sollten Sie aus Gründen des Missbrauchsschutzes nicht veröffentlichen.

Impressum und Datenschutzerklärung sind bei jeder Website von Vias Media eingebunden und von jeder Seite aus verlinkt, und bei laufender Betreuung prüfe ich sie bei Gesetzesänderungen mit — wie im Artikel Website-Wartung beschrieben. Kostenloser Website-Check für Ihr bestehendes Impressum.

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