Gibt es Förderung für die Website eines Handwerksbetriebs? Stand Oktober 2026 in MV
„Gibt es dafür nicht Fördergeld?" ist eine der häufigsten Fragen, wenn Handwerksbetriebe über eine neue Website nachdenken. Die ehrliche Antwort für Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2026: Ein Förderprogramm, das gezielt die Website eines kleinen Handwerksbetriebs bezuschusst, gibt es derzeit nach meinem Kenntnisstand nicht. Die bekannten Bundesprogramme sind ausgelaufen, und das Landesprogramm war auf deutlich größere Digitalisierungsprojekte zugeschnitten. Es gibt aber Bausteine, die sich lohnen — vor allem für die Beratung vor dem Projekt. Dieser Artikel ordnet ein, was es gibt, was nicht und wie Sie vermeiden, Zeit mit Anträgen zu verlieren, die nicht passen. Förderprogramme ändern sich häufig; prüfen Sie den aktuellen Stand immer bei der jeweiligen Stelle.
Gibt es noch go-digital oder Digital Jetzt?
Nein. Beide Bundesprogramme, die früher oft für Websites genannt wurden, sind beendet. Digital Jetzt ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, go-digital zum 31. Dezember 2024 — das Bundeswirtschaftsministerium hat go-digital wegen der Haushaltslage nicht fortgeführt. Ein direktes Nachfolgeprogramm des Bundes gibt es nicht; das Ministerium verweist auf Länderprogramme, die KfW und Beratungsangebote. Viele Ratgeber im Netz nennen beide Programme trotzdem noch, weil die Artikel aus den Jahren davor stammen. Wenn Ihnen jemand 2026 eine „geförderte Website über go-digital" anbietet, ist das ein Warnsignal: Entweder ist das Angebot veraltet, oder es wird mit einer Förderung geworben, die es nicht mehr gibt.
Was war die Digitalisierungsförderung Mittelstand MV?
Die Digitalisierungsförderung Mittelstand MV ist das Landesprogramm, das am ehesten in Frage kam — allerdings nicht für eine einfache Website. Antragsberechtigt waren kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten aus Produktion, Handwerk und Tourismus mit Sitz oder Betriebsstätte in MV. Gefördert wurden Investitionen in neue digitale Prozesse, etwa Automatisierung, digitale Betriebsabläufe oder neue Software.
| Eckdaten | Digitalisierungsförderung Mittelstand MV |
|---|---|
| Zuschuss | bis zu 50 % der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 € je Vorhaben |
| Mindestvolumen | in der Regel 30.000 € |
| Antrag | über das TBI Technologie-Beratungs-Institut, zweistufig (Skizze, dann Antrag) |
| Wichtig | Beginn erst nach Förderzusage |
| Laufzeit | verlängert bis 30. Juni 2026 |
Zwei Punkte schließen eine normale Handwerker-Website praktisch aus: Websites waren nicht ausdrücklich als Fördergegenstand genannt, und das Mindestvolumen von rund 30.000 Euro liegt weit über dem Preis einer Website für einen kleinen Betrieb. Denkbar war eine Website nur als Teil eines größeren Projekts, etwa zusammen mit digitaler Auftragsabwicklung. Ob es eine Nachfolge gibt, war bei Redaktionsschluss offen — auf der Website des TBI wird derzeit unter anderem eine Förderung für Künstliche Intelligenz in KMU mit bis zu 100 Beschäftigten beschrieben. Fragen Sie dort direkt nach, bevor Sie planen.
Welche Förderung gibt es 2026 für die Beratung?
Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist 2026 der verlässlichste Baustein — sie fördert allerdings die Beratung, nicht den Bau der Website. In den neuen Bundesländern, also auch in MV, bezuschusst das BAFA 80 Prozent der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro pro Beratung, der Zuschuss also bei höchstens 2.800 Euro. Pro Unternehmen sind bis zu zwei geförderte Beratungen im Jahr möglich, Anträge laufen bis 31. Dezember 2026. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen — etwa zu Marketing, Kundengewinnung oder Digitalisierung. Der Berater muss beim BAFA registriert sein, und der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Für einen Handwerksbetrieb kann das sinnvoll sein, wenn vor der Website grundsätzliche Fragen offen sind: Welche Leistungen sollen in den Vordergrund, welche Zielgruppe, welcher Kanal?
Was bietet die Handwerkskammer kostenlos an?
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenlose Digitalisierungsberatung an. Die Digitalisierungsberater der Kammer beraten individuell zu digitalen Fragen und bieten regelmäßig Veranstaltungen und Sprechtage an. Die Kammer hat ihre Hauptverwaltung in Neubrandenburg (Friedrich-Engels-Ring 11, 17033 Neubrandenburg, Telefon 0395 5593-0) und eine zweite in Rostock und betreut rund 12.400 Handwerksbetriebe im Osten des Landes. Für viele Betriebe ist diese Beratung der beste erste Schritt, weil sie neutral ist und nichts kostet — die Berater verkaufen keine Websites. Zusätzlich beraten die Kammern ihre Mitglieder zu Rechtsfragen, etwa zum Impressum, wie im Artikel Impressum für Handwerksbetriebe beschrieben.
Lohnt sich eine Website auch ohne Förderung?
Für die meisten Handwerksbetriebe ja — weil sich eine gute Website über die Aufträge finanziert, nicht über Zuschüsse. Die einfachste Rechnung: Wie viele zusätzliche Aufträge muss die Website bringen, um ihre einmaligen Kosten zu decken? Bei einem Festpreis im höheren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Euro-Bereich und einem Deckungsbeitrag von einigen hundert Euro pro Auftrag liegt diese Zahl für viele Betriebe bei zwei bis fünf Aufträgen — einmalig, nicht pro Jahr. Wie sich der Preis zusammensetzt, steht im Artikel Was kostet eine Website?. Ein Vergleich, der dabei oft übersehen wird, sind laufende Portalkosten: Wer jeden Monat für Anfragen auf Handwerkerportalen bezahlt, gibt im Jahr leicht ein Vielfaches aus, wie der Artikel MyHammer, Check24 & Co. vorrechnet. Website-Kosten sind außerdem Betriebsausgaben — wie sie steuerlich behandelt werden, klärt Ihr Steuerberater.
Wie gehe ich vor, wenn ich Förderung nutzen will?
Halten Sie die Reihenfolge ein, denn fast jede Förderung scheitert am selben Fehler: Wer vor der Bewilligung beginnt, bekommt nichts. Ein Ablauf, der Zeit spart:
- Kostenlose Kammerberatung nutzen — klären, was der Betrieb wirklich braucht.
- Aktuellen Stand prüfen beim TBI (Landesprogramme) und beim BAFA (Beratung).
- Antrag stellen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder eine Beratung beginnen.
- Bewilligung abwarten und erst dann beauftragen.
- Belege sammeln — Rechnungen und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis.
Passt keine Förderung, ist das kein Grund zu warten. Eine Website, die ab diesem Monat Anfragen bringt, ist mehr wert als ein Zuschuss, der vielleicht im nächsten Jahr kommt.
Häufige Fragen
Wird eine Website für Handwerker in MV gefördert?
Eine eigene Förderung nur für die Website eines kleinen Handwerksbetriebs gibt es nach Stand Oktober 2026 nicht. Die Digitalisierungsförderung Mittelstand MV lief bis 30. Juni 2026 und setzte ein Projektvolumen von in der Regel 30.000 Euro voraus. Gefördert wird 2026 vor allem die Beratung, etwa über das BAFA mit 80 Prozent Zuschuss.
Wie viel zahlt das BAFA für eine Beratung in Mecklenburg-Vorpommern?
In MV und den anderen neuen Bundesländern übernimmt das BAFA 80 Prozent der Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro, also höchstens 2.800 Euro pro Beratung. Anträge sind bis 31. Dezember 2026 möglich, der Berater muss beim BAFA registriert sein.
Ist die Digitalisierungsberatung der Handwerkskammer wirklich kostenlos?
Ja, für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ist die Digitalisierungsberatung kostenlos. Sie ist neutral und ein guter erster Schritt, bevor Sie Angebote einholen.
Kann ich die Website von der Steuer absetzen?
Die Kosten einer betrieblich genutzten Website sind Betriebsausgaben. Ob sie sofort oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden, hängt vom Einzelfall ab — das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Sie möchten wissen, was eine Website für Ihren Betrieb kosten würde und wie schnell sie sich rechnet? Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie einen Festpreis — und eine ehrliche Einschätzung, ob sich das Warten auf eine Förderung für Sie lohnt.